Wie wählt man richtig?
15413
page-template,page-template-full_width,page-template-full_width-php,page,page-id-15413,bridge-core-3.1.6,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-30.4.1,qode-theme-bridge,wpb-js-composer js-comp-ver-7.5,vc_responsive
 

Die richtige Wahl treffen

Für den Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau bewerben sich insgesamt 38 Freie-Wähler-Kandidaten für die kommenden fünf Jahre. Damit auch Ihre Stimme uns den Einzug in den Gemeinderat ermöglicht, hier die wichtigsten Informationen für den Wahlsonntag, den 09. Juni 2024.

Wie viele Stimmen haben Sie?

Sie können insgesamt 29 Stimmen für den neuen
Gemeinderat vergeben. Zu wählen sind:

11 VertreterInnen für den Wohnbezirk Bad Rappenau

2 VertreterInnen für den Wohnbezirk Babstadt

3 VertreterInnen für den Wohnbezirk Bonfeld

2 VertreterInnen für den Wohnbezirk Fürfeld

2 VertreterInnen für den Wohnbezirk Grombach

2 VertreterInnen für den Wohnbezirk Heinsheim

2 VertreterInnen für den Wohnbezirk Obergimpern

1 VertreterInnen für den Wohnbezirk Treschklingen

1 VertreterInnen für den Wohnbezirk Wollenberg

3 VertreterInnen für den Wohnbezirk Zimmerhof

Wem können Sie Ihre Stimme geben?

  • Nur BewerberInnen, die in einem Stimmzettel aufgeführt sind, können Stimmen erhalten.
  • Sie können BewerberInnen aus verschiedenen Stimmzetteln Stimmen geben.
  • Sie können für jeden Bezirk nur so viele Stimmen vergeben, wie dort BewerberInnen zu wählen sind.

Wie geben Sie Ihre Stimme ab?

A

Geben Sie einen Stimmzettel ohne Kennzeichnung (unverändert) oder im Ganzen
gekennzeichnet ab, erhält jeder/jede dort aufgeführte BewerberIn eine Stimme. Es erhalten dabei höchstens so viele BewerberInnen (in der Reihenfolge von oben) Stimmen, wie jeweils für den Wohnbezirk zu wählen sind.

B

Kennzeichnen Sie auf einem oder mehreren Stimmzetteln ausdrücklich die BewerberInnen, denen Sie Stimmen geben wollen. Setzen Sie dazu in das Kästchen hinter dem vorgedruckten Namen jeweils ein Kreuz oder die Zahl
„1“ für eine Stimme. Mit „2“ oder „3“ vergeben Sie zwei bzw. drei Stimmen. Streichen Sie nicht die Namen, die keine Stimme erhalten sollen.

Das müssen Sie beachten, damit Ihr Stimmzettel gültig bleibt:

  • Keine BewerberInnen streichen.
  • Kein/e BewerberIn darf mehr als drei Stimmen erhalten.
  • Vergeben Sie nicht für mehr BewerberInnen Stimmen, als für den jeweiligen Wohnbezirk zu wählen sind.
  • Streichen oder schneiden Sie den Stimmzettel nicht durch.

Briefwahl

Bei diesen Stellen können Sie sich über die Möglichkeiten der Briefwahl informieren:

  • Stadtverwaltung
  • Bürgerbüro im Rathaus
  • Bürgerbüros in den Teilorten
  • Ordnungsamt/Wahlamt
  • (Hr. Deutschmann, Tel. 07264/922314)

Bürgerbüro Telefon

  • Bürgerbüro Rathaus 07264/9 22-0
  • Bürgerbüro Babstadt 07268/91 11 30
  • Bürgerbüro Bonfeld 07066/81 61
  • Bürgerbüro Fürfeld 07066/82 09
  • Bürgerbüro Grombach 07266/23 20
  • Bürgerbüro Heinsheim 07266/55 95
  • Bürgerbüro Obergimpern 07268/2 22
  • Bürgerbüro Treschklingen 07268/13 85
  • Bürgerbüro Wollenberg  06268/7 17
  • Bürgerbüro Zimmerhof 07264/91 31 51 27